Pädagogisches Konzept
Alle Angebote der Beratungsstelle sind kostenlos und können sowohl von Eltern als auch von Erzieherinnen in Regelkindergärten in Anspruch genommen werden. Die Klärung des Entwicklungsstandes des Kindes kann nur mit Zustimmung der Eltern erfolgen. Die Überprüfung des Kindes kann sowohl in der Beratungsstelle als auch im Kindergarten erfolgen.
Mit Hilfe von standardisierten Tests und informellen Überprüfungsverfahren wird in spielerischer Form der allgemeine Entwicklungsstand des Kindes festgestellt.
Die MitarbeiterInnen der Beratungsstelle erstellen einen Sonderpädagogischen Bericht, in dem der allgemeine Entwicklungsstand des Kindes beschrieben wird und Möglichkeiten für eine angemessene Förderung des Kindes aufgezeigt werden. Hierbei werden im Sinne einer ganzheitlichen Sichtweise des Kindes therapeutische, sozialpädagogische, medizinische und sonderpädagogische Maßnahmen verknüpft.
In einem Abschlussgespräch wird den Eltern und den Erzieherinnen der individuelle Förderbedarf erläutert. Bei schulpflichtigen Kindern wird aus pädagogischer Sicht eine Empfehlung über die zukünftige Beschulung des Kindes ausgesprochen.
