Beratungsangebote | Förderangebote

Sonderpädagogische Beratung und Frühförderung...

  • erfolgt nur mit dem Einverständnis der Eltern.
  • ist kostenfrei und ohne Rezept möglich.
  • ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.
  • ist ein Angebot für Kinder, die in ihrer Entwicklung verzögert sind, eine drohende oder bereits bestehende Behinderung haben.
  • ist für Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren.
  • endet mit dem Eintritt des Kindes in einen Schulkindergarten oder in die Schule.
  • Die Träger unserer Einrichtung sind die Stadt Offenburg und das Land Baden-Württemberg.
  • Die Sonderpädagogische Beratungsstelle Offenburg arbeitet eigenständig, d.h. unabhängig von der Schule, an der sie organisatorisch angegliedert ist.